KI-Transparenz: wie wir künstliche Intelligenz einsetzen
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung. Wir gehen darüber hinaus und schreiben auf, wofür wir KI benutzen — und wofür ausdrücklich nicht.
Zuletzt aktualisiert: 29. August 2026
Warum diese Seite existiert
Die Transparenzvorschriften der Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz („KI-Verordnung“) sind seit dem 2. August 2026 anwendbar. Sie verlangen, dass KI-erzeugte oder -bearbeitete Inhalte erkennbar sind. Wir halten das nicht für eine Last, sondern für dieselbe Logik, die auch unsere Bewertungen tragen: Wer eine Empfehlung ausspricht, soll sagen, wie sie entstanden ist.
Wo KI mitarbeitet
- Recherche und Vorsortierung. Auswertung von Herstellerdatenblättern, Bedienungsanleitungen, Normen, Behördenveröffentlichungen und Suchnachfrage-Daten.
- Datenaufbereitung. Umrechnungen, Vergleichstabellen, Plausibilitätsprüfungen zwischen widersprüchlichen Angaben.
- Textentwurf. Erste Fassungen von Absätzen und Antworten auf häufige Fragen.
- Strukturarbeit. Gliederungen, Zusammenfassungen, Überschriften.
Wo KI nicht entscheidet
- Die Note. Kriterien und Gewichte legt die Redaktion fest. Die Gesamtpunktzahl ist eine Rechnung aus diesen Gewichten, keine Modellausgabe.
- Die Kaufempfehlung. Welches Gerät auf Platz 1 steht, ergibt sich aus der Matrix — und wird redaktionell auf Plausibilität geprüft.
- Tatsachenbehauptungen. Jede Zahl, die in einem Beitrag steht, wird gegen eine benannte Quelle geprüft: Herstellerangabe, Behörde, Norm oder eigene Messung. Was sich nicht belegen lässt, wird nicht geschrieben — auch nicht als Schätzung.
- Zitate. Behördenzitate werden im Original nachgelesen, nicht paraphrasiert.
Was das für die Verantwortung bedeutet
KI-Unterstützung ändert nichts an der Zurechnung: Verantwortlich für jeden veröffentlichten Satz ist die im Impressum genannte Person. Fehler sind unsere Fehler, nicht die eines Werkzeugs.
Meldungen an redaktion@warenrat.de werden geprüft und, wenn berechtigt, im Beitrag sichtbar korrigiert.

Verantwortlich für diese Seite
Herausgeber & verantwortlicher Redakteur
Michael verantwortet Warenrat redaktionell und technisch — mit Namen, Anschrift und einem beruflichen Profil, das sich überprüfen lässt. Sein Ansatz kommt aus der Softwareentwicklung und der Datenanalyse: Eine Kaufempfehlung ist nur so viel wert wie die Rechnung dahinter. Deshalb steht bei jedem Gerät offen, welche Kriterien mit welchem Gewicht in die Note eingeflossen sind und woher jede Zahl kommt — Herstellerangabe, Norm, Bedienungsanleitung, zitierter Fremdtest oder eigene Messung. Und wenn eine Einschätzung falsch war, wird sie sichtbar korrigiert statt still überschrieben.